ADR 2025: Natrium-Ionen-Batterien wie Lithium-Batterien
vom 31. Dezember 2024
Ab dem 1. Januar 2025 werden Natrium-Ionen-Batterien gemäß den ADR-Vorschriften (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter) ähnlich wie Lithium-Batterien behandelt. Diese Anpassung erfolgt aufgrund der zunehmenden Nutzung von Natrium-Ionen-Batterien und ihrer potenziellen Sicherheitsrisiken, die denen von Lithium-Batterien ähneln.
Sicherheits- und Leistungstests
Wie bei Lithium-Batterien müssen auch Natrium-Ionen-Batterien denselben Sicherheits- und Leistungstests unterzogen werden, einschließlich der obligatorischen UN 38.3 Prüfungen. Diese Tests gewährleisten, dass die Batterien unter normalen Transportbedingungen sicher sind und keine Gefahr für Menschen oder Umwelt darstellen.
Neue UN-Nummern für Natrium-Ionen-Batterien
Ab 2025 gelten für den Transport von Natrium-Ionen-Batterien die folgenden UN-Nummern:
· UN 3551: Natrium-Ionen-Batterien mit einem organischen Elektrolyt
· UN 3552: Natrium-Ionen-Batterien in / mit Ausrüstungen, mit einem organischen Elektrolyt
· UN 3558: Fahrzeuge mit Antrieb durch Natrium-Ionen-Batterien
Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen
Diese Batterien müssen die gleichen Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen wie Lithium-Batterien erfüllen, einschließlich der entsprechenden Gefahrgutkennzeichnung und spezieller Verpackungsrichtlinien, um Kurzschlüsse und Beschädigungen während des Transports zu verhindern. Besonders hervorzuheben ist die Einführung des Labels 9A für Natrium-Ionen-Batterien, das eine klare Identifizierung ermöglicht.
Bereitstellung der Prüfzusammenfassung
Zusätzlich müssen Hersteller und Versender eine Prüfzusammenfassung bereitstellen, die die Konformität der Batterie mit den Sicherheitsanforderungen nachweist. Diese Zusammenfassung muss beim Transport immer zur Verfügung gestellt werden, um die Einhaltung der Vorschriften und die Sicherheit zu gewährleisten.
Übergangsfrist und Inkrafttreten
Die neuen Vorschriften für Natrium-Ionen-Batterien treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Unternehmen haben jedoch eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025, um ihre Prozesse und Transportdokumentationen anzupassen und die neuen Anforderungen vollständig umzusetzen.
Auswirkungen auf Forschung und Entwicklung
Diese Regelungen betreffen nicht nur den kommerziellen Transport, sondern auch den Versand von Batterien in Forschung und Entwicklung. Mit der Einführung dieser Regelungen für Natrium-Ionen-Batterien wird die Sicherheit beim Transport von Batterien mit neuen chemischen Zusammensetzungen weiter erhöht und an die bewährten Standards für Lithium-Batterien angepasst.
Fazit
Ab dem 1. Januar 2025 müssen daher alle Natrium-Ionen-Batterien den gleichen strengen Anforderungen wie Lithium-Batterien entsprechen, um eine sichere Beförderung im internationalen Transport zu gewährleisten.