GRS Batterien: Industrie stärker einbinden
vom 17. Dezember 2024
Die Stiftung GRS Batterien sieht die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen durch die geplante Umsetzung der EU-Batterieverordnung gefährdet. Besonders die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung könnten erhebliche wirtschaftliche Belastungen mit sich bringen, wenn die Industrie nicht aktiv in den Gesetzgebungsprozess einbezogen wird.
Kritik an fehlender Einbindung der Wirtschaft
„Im Gegensatz zu den Regelungen im Verpackungsgesetz oder Elektrogerätegesetz fehlt im aktuellen Gesetzentwurf die Möglichkeit, dass Hersteller in die Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung einbezogen werden“, erklärt Georgios Chryssos, Vorstand der Stiftung GRS Batterien. Diese mangelnde Mitgestaltung könnte nicht nur hohe wirtschaftliche Risiken nach sich ziehen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen beeinträchtigen.
Besonders betroffen wären Branchen wie die Fahrrad- und Automobilindustrie sowie Hersteller stationärer Speicherlösungen, die in einem globalen Wettbewerb stehen. Laut Chryssos stellt die geforderte finanzielle Absicherung im Rahmen der Verordnung für viele Unternehmen eine erhebliche Belastung dar.
Ein weiteres Beispiel: Der Wertschöpfungsanteil von Batterien in Elektrofahrzeugen liegt bereits bei rund 40 Prozent. In einem ohnehin hart umkämpften Markt könnten zusätzliche finanzielle und bürokratische Hürden die Wettbewerbsposition europäischer Hersteller weiter schwächen – insbesondere gegenüber der Konkurrenz aus den USA und China.
Vorschlag: „Gemeinsame Herstellerstelle“
Um den Herausforderungen entgegenzuwirken, schlägt die Stiftung GRS Batterien die Einrichtung einer „Gemeinsamen Herstellerstelle“ vor. Diese zentrale Institution, die ähnliche Vorbilder in anderen Umweltgesetzen hat, könnte als Plattform für die Wirtschaft dienen, um bürokratische Prozesse zu vereinfachen und Kosten zu reduzieren.
Darüber hinaus könnte eine solche Stelle ein wachsendes Sicherheitsproblem lösen: Brände durch unsachgemäß entsorgte Lithiumbatterien. Aktuell fehlt es an klar geregelten Zuständigkeiten, was schnelle Maßnahmen erschwert. „Eine Gemeinsame Herstellerstelle könnte die Wirtschaft zusammenbringen und effektiv Lösungen zur Reduzierung von Brandgefahren entwickeln“, so Chryssos.
Appell an die Bundesregierung
Angesichts der Dringlichkeit ruft die Stiftung GRS Batterien die Bundesregierung dazu auf, die Einrichtung einer solchen Stelle gesetzlich zu verankern. „Eine Gemeinsame Herstellerstelle könnte schnell und unkompliziert gegründet werden und die Fach- und Marktexpertise der Hersteller bündeln“, betont Chryssos.
Die Stiftung warnt davor, die Chancen für eine praxistaugliche und wirtschaftsfreundliche Umsetzung der EU-Batterieverordnung zu verspielen. Eine engere Zusammenarbeit zwischen Politik und Industrie sei entscheidend, um Risiken zu minimieren und den Standort Deutschland zu stärken.