Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien: Neue Richtlinien
vom 03. Dezember 2024
Die sichere Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien hat im Hinblick auf den Gewässerschutz an Bedeutung gewonnen. Der Bund-Länder-Arbeitskreis „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (BLAK UmwS) hat ein umfassendes Merkblatt zur Lagerung dieser Batterien herausgegeben. Dieses konkretisiert die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und gibt Betrieben und Behörden praxisnahe Hinweise zur Umsetzung.
Fokus auf wassergefährdende Stoffe
Im Zentrum der neuen Richtlinien stehen die wassergefährdenden Stoffe, die in Lithium-Ionen-Batterien enthalten sind. Diese werden gemäß der AwSV in Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft, wobei der Betreiber einer Anlage für die korrekte Zuordnung verantwortlich ist. Bei Unsicherheiten oder unbekannten Zellchemien ist grundsätzlich die höchste Gefährdungsklasse (WGK 3) anzunehmen.
Die Gehäuse von Batteriezellen, -modulen und -sätzen können als primäre Schutzbarriere angesehen werden, wenn sie den Anforderungen an Dichtheit und Stabilität genügen. Besonders für neue Batterien wird eine Prüfung empfohlen, um die Einhaltung dieser Kriterien nachzuweisen.
Unterscheidung nach Batteriezustand
Die Lageranforderungen unterscheiden sich abhängig vom Zustand der Batterien:
- Intakte Batterien: Zusätzliche Rückhalteeinrichtungen sind in der Regel nicht erforderlich, sofern die Gehäuse als dichte Umhüllung fungieren und ein Batterie-Management-System (BMS) vorhanden ist, das Leckagen zuverlässig erkennt.
- Defekte oder beschädigte Batterien: Diese müssen in flüssigkeitsundurchlässigen Rückhalteeinrichtungen gelagert werden, da die Dichtheit der Gehäuse nicht garantiert werden kann.
Anwendung auf verschiedene Anlagen
Das Merkblatt behandelt eine Vielzahl von Anlagentypen, darunter:
- Lageranlagen: Zur Aufbewahrung neuer, gebrauchter oder defekter Batterien sowie nicht fahrbereiter Elektrofahrzeuge.
- Umschlaganlagen: Für den Transport und das Umladen von Batterien, z. B. in Logistikzentren oder Häfen.
- Verwendungsanlagen: Stationäre Systeme wie Lade- und Energiespeichersysteme.
- Recyclinganlagen: Einrichtungen zur Zerlegung und Wiederverwertung von Batterien.
Bedeutung für Betreiber und Behörden
Das Merkblatt ist als Handlungsempfehlung zu verstehen, die Betrieben und Behörden Orientierung bietet. Verbindlichkeit erlangen die Regelungen erst durch behördliche Bescheide.
Das Dokument verdeutlicht die Notwendigkeit, Anlagen klar abzugrenzen und deren Bestandteile sowie Schnittstellen zu dokumentieren. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, potenzielle Risiken für die Umwelt zu minimieren und den Anforderungen der AwSV gerecht zu werden.
Fazit
Das Merkblatt liefert einen wichtigen Beitrag zur sicheren Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien im Kontext des Gewässerschutzes. Es schafft Klarheit über die Anforderungen an Betreiber und bietet Behörden eine einheitliche Grundlage für die Umsetzung der AwSV. Damit trägt es zu einer nachhaltigeren und sichereren Nutzung der Lithium-Ionen-Technologie bei.