Neue EU-Batterie Verordnung: Wichtige Änderungen 2024

Neue EU-Batterie Verordnung: Wichtige Änderungen 2024

Die neue EU-Batterieverordnung 2023/1542 bringt zahlreiche Veränderungen mit sich, die ab dem 18. August 2024 gelten. Diese betreffen alle Akteure entlang der Lieferkette – von Herstellern und Importeuren bis hin zu Nutzern von Batterien. Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

CE-Konformitätsverfahren und Kennzeichnungspflicht

Alle Batterien müssen ab sofort ein CE-Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen, bevor sie auf dem Markt angeboten werden dürfen. Ein nachträgliches Hinzufügen des CE-Zeichens ist unzulässig. Neben dem CE-Zeichen müssen Batterien künftig auch die Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls des Importeurs in die EU sowie eine Serien- oder Chargennummer tragen.

Neue Stoffbeschränkungen für Batterien

Für Gerätebatterien gilt ab sofort eine strikte Stoffbeschränkung für Blei, was faktisch einem Verbot solcher Batterien gleichkommt. Batterien, die mehr als 5 kg wiegen oder als Industrie-, Starter-, Elektrofahrzeug- oder Leichtfahrzeugbatterien eingestuft werden, sind von dieser Regelung ausgenommen. Auch für andere Batterietypen gelten erweiterte Stoffvorgaben in Einklang mit der REACh-Verordnung und der Altfahrzeugrichtlinie.

Sicherheitsanforderungen für Lithium-basierte Batteriesysteme

Stationäre Batteriespeicher wie Photovoltaik-Batterien und andere Lithium-basierte Systeme unterliegen neuen Sicherheitsvorschriften, die im Rahmen des CE-Konformitätsverfahrens geprüft werden. Diese Vorschriften beinhalten zusätzliche Testanforderungen neben den bereits existierenden aus dem UN-Handbuch Kapitel 38.3.

Informationen zu Leistung und Haltbarkeit

Schwere Industriebatterien (ab 2,0 kWh Kapazität) und Traktionsbatterien für Leicht- und Elektrofahrzeuge müssen ab sofort Informationen zu Leistung und Haltbarkeit enthalten. Hersteller müssen zunächst informell darlegen, wie diese Daten ermittelt wurden. Bis 2027 und 2028 werden detailliertere Anforderungen durch zukünftige Rechtsakte festgelegt.

Batterie-Managementsysteme und Lebensdauererfassung

Ab dem 18. August 2024 müssen Batterie-Managementsysteme (BMS) von stationären Batteriespeichern sowie Traktionsbatterien in Elektro- und Leichtfahrzeugen Daten zum Alterungszustand und der voraussichtlichen Lebensdauer speichern und auslesbar machen. Konkrete Vorgaben dazu werden bis 2027 durch delegierte Rechtsakte definiert.

Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen

Jede Batterie muss künftig mit einer Betriebsanleitung und entsprechenden Sicherheitsinformationen ausgestattet sein. Diese neuen Anforderungen sollen eine sichere Handhabung und Entsorgung der Batterien gewährleisten.

Diese Änderungen markieren einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Transparenz im Umgang mit Batterien innerhalb der EU.