Betriebsbeauftragte für Abfall
bis 19 Mitarbeitende
169 € / je 1 Monat(e)
zzgl. 19 % MwSt.
ab 20 Mitarbeitende
209 € / je 1 Monat(e)
zzgl. 19 % MwSt.
ab 80 Mitarbeitende
269 € / je 1 Monat(e)
zzgl. 19 % MwSt.
Produktbeschreibung
Der externe Abfallbeauftragte unterstützt Unternehmen bei der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung. Er sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, optimiert Abfallprozesse und reduziert betriebliche Abfälle. Zudem bietet er maßgeschneiderte Lösungen zur Kostensenkung und fördert nachhaltige Praktiken.
Aufgabenbereich:
- Klassifizierung von Abfällen und Wertstoffen
- Entwicklung und Implementierung von Abfallmanagementstrategien
- Bearbeitung behördlicher Angelegenheiten
- Einführung und Überwachung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung
- Optimierung der Abfallströme
- Beratung zur Abfalllogistik und Auswahl von Entsorgungsdienstleistern
- Schulungen für Mitarbeiter
- Inspektion und Kontrolle der Betriebsstätten
- Unterstützung bei Recyclingprogrammen und Notfallplänen
- Erstellung des jährlichen Berichtes
Ihre Vorteile:
- Einsparungen bei Entsorgungskosten
- Entlastung Ihrer Mitarbeiter
- Klare Rechtssicherheit
- Senkung Ihrer Betriebsausgaben
- Verbesserung der betrieblichen Effizienz durch optimierte Abfallprozesse
- Förderung einer umweltbewussten Unternehmenskultur
- Vermeidung von Umweltrisiken und Haftungsproblemen
- Steigerung des Unternehmensimages durch nachhaltige Praktiken
Erste Schritte
1. Kennenlerngespräch
Bei der kostenlosen Erstberatung werden alle Fragen zum Abfallmanagement geklärt und der spezifische Bedarf Ihres Unternehmens ermittelt. Dieses Gespräch hilft dabei, die Ausgangslage zu verstehen und eine maßgeschneiderte Betreuung zu planen.
2. Lokale Unterstützung
Umfassende Beratung zur Abfallwirtschaft, Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie Durchführung von Schulungen für Ihre Mitarbeitenden sorgen dafür, dass die Abfallprozesse korrekt umgesetzt werden.
3. Protokollierung
Der Jahresbericht sorgt für Rechenschaft und Transparenz im Abfallmanagement. Er ermöglicht die Überprüfung der Abfallmanagement-Aktivitäten, identifiziert Verbesserungspotenziale und dokumentiert den Fortschritt bei der Umsetzung der Maßnahmen.
Anforderungen und Pflichten
1. Wann benötigt ein Unternehmen einen Abfallbeauftragten (laut § 2 AbfBeauftrV)?
Hersteller und Vertreiber von Produkten mit Produktverantwortung, die gesetzliche Rücknahmeverpflichtungen erfüllen;
Unternehmen, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder über 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Jahr zurücknehmen;
Vertreiber, die Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß § 17 ElektroG zurücknehmen;
Vertreiber, die Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien gemäß § 9 BatterieG zurücknehmen (außer bei Anschluss an ein freiwilliges Rücknahmesystem mit eigenem Abfallbeauftragten)
2. Warum ist ein Jahresbericht erforderlich?
Umfassende Beratung zur Abfallwirtschaft, Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie Durchführung von Schulungen für Ihre Mitarbeitenden sorgen dafür, dass die Abfallprozesse korrekt umgesetzt werden.