Gefahrgutbeauftragte (Batterien) See
bis 19 Mitarbeitende
98 € / je 1 Monat(e)
zzgl. 19 % MwSt.
ab 20 Mitarbeitende
148 € / je 1 Monat(e)
zzgl. 19 % MwSt.
ab 80 Mitarbeitende
198 € / je 1 Monat(e)
zzgl. 19 % MwSt.
Produktbeschreibung
Der externe Gefahrgutbeauftragte bietet umfassende Unterstützung beim Transport gefährlicher Güter per Seeverkehr (IMDG-Code). Er analysiert den Umgang mit Gefahrgut vor Ort, führt gezielte Schulungen durch und steht jederzeit für Fragen bereit. Der Service umfasst die Dokumentation aller relevanten Prozesse und die Erstellung des Jahresberichts. Bei Anfragen oder Kontrollen durch Behörden sorgt er für die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und bietet umfassende Unterstützung.
Aufgabenbereich:
- Beratung zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Überwachung des Gefahrguttransports von der Abholung bis zur Entsorgung
- Prüfung der Fahrzeugausrüstung
- Schulung und Unterweisung der Mitarbeitenden
- Unterstützung bei der Implementierung von Notfallplänen und Risikomanagementstrategien
- Protokollierung aller Beratungsaktivitäten
- Berichterstattung bei Gefahrgutunfällen
- Bearbeitung behördlicher Angelegenheiten
- Erstellung des jährlichen Berichts
Ihre Vorteile:
- Erhöhung der Rechtssicherheit
- Reduzierung der Haftungsrisiken
- Schutz der Mitarbeitenden
- Optimierung der Effizienz im Gefahrgutmanagement
- Vorbereitung auf Notfälle und Minimierung von Risiken
- Verbesserung des Unternehmensimages
- Anpassung an neue gesetzliche Anforderungen
- Verbesserung der internen Kommunikation
Erste Schritte
1. Kennenlerngespräch
Bei der kostenlosen Erstberatung werden alle Fragen zum Gefahrguttransport geklärt und der spezifische Bedarf Ihres Unternehmens ermittelt. Dieses Gespräch dient dazu, die Ausgangslage zu verstehen und eine maßgeschneiderte Betreuung zu planen.
2. Lokale Unterstützung
Umfassende Beratung zum Gefahrguttransport, Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Durchführung einer Online-Unterweisung für Ihre Mitarbeitenden, die mit einem Teilnahmezertifikat abgeschlossen wird.
3. Protokollierung
Erstellung des Jahresberichts und lückenlose Dokumentation aller Tätigkeiten zur Gewährleistung von Transparenz und präziser Nachverfolgung Ihrer Gefahrgutmanagement-Aktivitäten.
Anforderungen und Pflichten
1. Wann benötigt ein Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten?
Ein Gefahrgutbeauftragter muss schriftlich bestellt werden, sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten gemäß der Gefahrgutverordnung zugewiesen werden. Hierfür gibt es nur wenige Ausnahmen, die im Einzelfall geprüft werden können.
2. Warum ist ein Jahresbericht erforderlich?
Der Jahresbericht ist laut Gefahrgutverordnung notwendig und wird jährlich vom Gefahrgutbeauftragten erstellt. Er bietet eine detaillierte Übersicht über alle relevanten Aspekte der Tätigkeit, wie durchgeführte Schulungen, die Menge des transportierten Gefahrguts, Unfälle, außergewöhnliche Ereignisse und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Der Bericht dient auch der kontinuierlichen Verbesserung des Gefahrgutmanagements.