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Gefahrstoffbeauftragte

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Produktbeschreibung

Der externe Gefahrstoffbeauftragte sorgt für die ordnungsgemäße Handhabung von Gefahrstoffen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu Umweltschutz, Arbeitsschutz und Brandschutz. Er bietet Unterstützung bei der Schulung von Mitarbeitenden, erstellt oder überprüft das Gefahrstoffkataster und steht bei behördlichen Kontrollen zur Seite. Ziel ist es, die Prozesse zu optimieren und gesetzeskonform zu arbeiten.

Aufgabenbereich:

  • Beratung zur sicheren Handhabung und Lagerung von Gefahrstoffen
  • Erstellung und Aktualisierung des Gefahrstoffkatasters
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und Entwicklung von Sicherheitskonzepten
  • Analyse der Sicherheitsdatenblätter
  • Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen und des Betriebsgeländes
  • Schulung und Unterweisung gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung
  • Dokumentation aller relevanten Sicherheitsprozesse

Ihre Vorteile:

  • Erhöhung der Rechtssicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen
  • Reduzierung von Haftungsrisiken durch Einhaltung der Vorschriften
  • Optimierung der Sicherheitsstandards und -abläufe
  • Verbesserung des Schutzes der Mitarbeiter und der Umwelt
  • Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und bei Behördenkontrollen
  • Optimierung des Gefahrstoffmanagements
  • Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit durch sichere Arbeitsbedingungen

Erste Schritte

1. Kennenlerngespräch
In einem kostenlosen Beratungsgespräch werden die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen besprochen. Dies dient der Planung maßgeschneiderter Maßnahmen für Ihr Unternehmen.

2. Lokale Unterstützung
Es erfolgt eine umfassende Beratung zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Der Gefahrstoffbeauftragte bietet praxisnahe Schulungen für Ihre Mitarbeitenden an, um alle Sicherheitsvorgaben korrekt umzusetzen.

3. Protokollierung
Der Gefahrstoffbeauftragte erstellt detaillierte Begehungsberichte und dokumentiert alle relevanten Aktivitäten. Diese Berichte werden nach der Begehung für Ihre Unterlagen und zur Nachverfolgung bereitgestellt.

Anforderungen und Pflichten

1. Wann ist ein Gefahrstoffbeauftragter erforderlich?
Ein Gefahrstoffbeauftragter muss bestellt werden, wenn ein Unternehmen mit Gefahrstoffen arbeitet und bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie: Überschreiten festgelegter Schwellenwerte für den Jahresbedarf an Gefahrstoffen; Eine hohe Anzahl von Mitarbeitern, die mit Gefahrstoffen umgehen; Verwendung besonders gefährlicher oder krebserzeugender Stoffe

2. Welche Verordnung regelt dies?
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine zentrale deutsche Verordnung, die die gesetzlichen Anforderungen für den Umgang mit Gefahrstoffen festlegt. Sie schützt die Gesundheit der Beschäftigten und sorgt für die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen im Umgang mit gefährlichen Stoffen.